Wer steckt hinter den Raumteiler*innen?
Wir sind eine Gruppe gemeinschaftsfreudiger Menschen (Singles, Paare und Familien) mit Erfahrung in gemeinschaftlichem Wohnen. Schau doch mal in unsere Steckbriefe.
Habt ihr eine gemeinsame Vision?
Ja. Wir möchten zusammenleben – und das möglichst nachhaltig und ökologisch, indem wir Raum, Ressourcen, Leben und Gemeinschaft teilen. Grundvoraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben ist, dass wir unterschiedliche Lebensentwürfe tolerieren, offen für das Andere sind und uns gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung begegnen.
Wie groß soll das Projekt werden?
Es wird 25 Wohneinheiten geben für insgesamt etwa 50 Erwachsene und Kinder.
Wo soll das Haus stehen und wann ist der Einzug geplant?
Das Haus wird in Essen-Rellinghausen stehen. Einen Erbpachtvertrag für das Grundstück haben wir bereits unterschrieben. Am 05. September 2020 fiel mit der Grundsteinlegung der Startschuss für den Bau. Im Sommer 2022 wollen wir in unser Haus einziehen.
Gibt es aktuell noch freie Wohnungen?
Zurzeit sind fast alle Wohnungen in unserem Haus bereits vergeben. Bei Interesse an einer Wohnung kannst du Kontakt zu uns aufnehmen. Wenn in unserem Haus eine passende Wohnung für dich dabei ist, die Wohnung aber belegt ist, können wir dich auf eine Warteliste setzen.
Wie kann ich Mitglied bei den Raumteiler*innen werden?
Der erste Schritt ist, dass wir uns gegenseitig kennenlernen. Die beste Gelegenheit für einen ersten Kontakt bieten die Info-Cafés oder die Raumwärmer*innen-Treffen (siehe Termine). Ein weiterer Schritt ist dann zu unseren Arbeitstreffen zu kommen und dich in eine der zahlreichen Arbeitsgruppen einzubringen. Eine Patin oder ein Pate wird dich durch den Kennenlernprozess begleiten und dir direkt für Fragen zu Verfügung stehen. Sobald du die Gruppe ausreichend kennen gelernt hast (und umgekehrt!) kannst du einen Aufnahmeantrag in die GbR stellen. Über deine Aufnahme entscheiden wir im Konsensprinzip. Im letzten Schritt stellst du einen Aufnahmeantrag für die Genossenschaft.
Wie kann ich in die Raumteiler*innen investieren?
Wir haben viel vor und freuen uns über jede Unterstützung. Wenn du (noch) nicht mit uns wohnen willst, kannst du bei uns sinnvoll, sicher und rentabel Geld anlegen. Dies kannst du als investierendes Mitglied, indem du uns ein Darlehen gibst oder Geschäftsanteile erwirbst. Mehr dazu findest du hier.
Was sind Raumwärmer*innen-Treffen?
Raumwärmer*innen-Treffen sind Zusammenkünfte an unterschiedlichen Orten, um sich in lockerer Atmosphäre kennen zu lernen. Hier wird nicht gearbeitet, sondern gewandert, gefeiert oder gepicknickt. Eine gute Möglichkeit für dich, die Gruppe zu erleben! Die nächsten Termine findest du auf unserem Terminkalender.
Was bedeutet es, GbR-Mitglied zu sein?
Als GbR-Mitglied erhältst du Zugriff zu unserem Online-Portal mit Einblick in sämtliche Vorgänge (Verträge, Bauskizzen, Gutachten, Sitzungsprotokolle etc.) Außerdem wirst du durch direkte Termine mit Architekten und Planungsingenieuren konkreter in die Gestaltung des Hauses mit eingebunden. Die Aufnahme in die GbR ist mit einer Zahlung von 265 € verbunden.
Was bedeutet es, Genossenschafts-Mitglied zu sein?
Als Genossenschafts-Mitglied hast du das Anrecht auf eine Mietwohnung im geplanten Projekt. Nach der Aufnahme bezahlst du einmalig 100 € plus eine Genossenschaftseinlage in Höhe von 300 €, die du bei deinem Ausstieg zurück erhältst. Als Genossenschafts-Mitglied bist du stimmberechtigt und darfst über die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. über die Umsetzung unseres Wohnprojekts mit entscheiden.
Warum habt ihr euch für eine Genossenschaft entschieden?
Eine Genossenschaft ermöglicht den Mitgliedern die Gestaltung ihres Umfelds. Wir sind unabhängig von externen Investor*innen und dürfen selbst entscheiden!
Wie viel Geld brauche ich, um bei den Raumteiler*innen einzusteigen?
Dein Eintritt in die GbR ist mit einer Zahlung von 265 € verbunden, die nicht zurück erstattet wird. Trittst du später in die Genossenschaft ein, werden weitere 100 € Eintrittsgeld und ein Genossenschaftsanteil (300 €) fällig. Darüber hinaus „zeichnest“ du weitere Genossenschaftsanteile, die sich an der Größe deiner Wohnung orientieren. Beispiel für eine 50 m² Wohnung: 100 € + 300 € + (300 € x 50 m² x je 2 Anteile/m²) = 30.400 €. Die Zahlung erfolgt schrittweise bis zum Baubeginn. Bei Einzug in die Wohnung bezahlst du darüber hinaus eine monatliche Miete bzw. ein Nutzungsentgelt.
Kann ich als Genossenschafts-Mitglied auch wieder aussteigen?
Ja! Du kannst den Nutzungsvertrag für deine Wohnung jederzeit mit der im Mietrecht üblichen Kündigungsfrist kündigen. Auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kannst du kündigen und deine Geschäftsanteile zurückerhalten, siehe nächster Punkt.
Wie bekomme ich meine Geschäftsanteile zurück, wenn ich ausziehe?
Wenn es einen Nachmieter gibt, kannst du deinem Nachmieter die Geschäftsanteile übertragen und von ihm das Geld für die Geschäftsanteile erhalten. Dann erlischt automatisch deine Mitgliedschaft. Sonst kannst du deine Mitgliedschaft zum Jahresende mit zweijähriger Frist kündigen. Der Wert der Geschäftsanteile wird dir dann in der Regel spätestens sechs Monate nach dem Ausscheiden zurückgezahlt. Mehr Details dazu findest du in unserer Satzung, insbesondere im Paragrafen Auseinandersetzung.
Habe ich als Genossenschafts-Mitglied Mitbestimmungsrecht?
Ja, du darfst über die Aufnahme neuer Mitglieder sowie alle anstehenden Entscheidungen mit bestimmen. Manche Entscheidungen wurden bereits gefällt und bilden einen „Status Quo“ (z.B. das Konsensprinzip, die Form einer Genossenschaft, Mieten statt Kaufen). Zukünftige Fragen werden von den Mitgliedern entschieden, die zum Zeitpunkt der Abstimmung stimmberechtigt sind.
Warum entscheiden die Raumteiler*innen im Konsensprinzip? Werden alle Entscheidungen im Konsensprinzip gefällt?
Wie wohnen die Raumteiler*innen zukünftig zusammen? Welche Gemeinschaftsräume sind geplant?
Es wird abgeschlossene Wohnungen mit Balkon/Terrasse für die Bewohner*innen geben (Singlewohnungen, Wohnungen für Paare und Familien, WGs). Darüber hinaus sind gemeinsame Räume geplant, die von allen genutzt werden dürfen: ein großzügiger Gemeinschaftsraum mit Küche, ein semi-öffentlicher Multifunktionsraum für Kursangebote oder andere Veranstaltungen, zwei Gästezimmer, eine Waschküche sowie eine Werkstatt und ein Proberaum. Der Garten gehört ebenfalls der Gemeinschaft! Außerdem wird es einen Co-Working-Bereich geben.
Kann ich auch als Bezieher*in eines Wohnberechtigungsscheins ins Projekt ziehen?
Ja. Wir planen eine bestimmte Anzahl geförderter Wohnungen für Bezieher*innen der Wohnberechtigungsscheine A und B. Sprich uns bitte persönlich darauf an.
Wie hoch wird die Miete meiner Wohnung sein?
Du bezahlst ein Nutzungsentgelt für die eigene Wohnung sowie eine Umlage für die Gemeinschaftsflächen. Wir planen folgende Nutzungsentgelte nicht zu überschreiten:
6,20 Euro/m² für die eigene Wohnung mit WBS Einkommensgruppe A,
7,00 Euro/m² für die eigene Wohnung mit WBS Einkommensgruppe B und
10,50 Euro/m² für die eigene Wohnung frei finanziert.
Hinzu kommt jeweils eine Umlage für die Gemeinschaftsflächen.
Das Haus wird im Passivhausstandard gebaut. Damit besteht prinzipiell die Möglichkeit das Nutzungsentgeld für WBS-Wohnungen um 0,30 € /m² zu erhöhen. Wir richten unsere Planung darauf aus, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Vor Einzug erhältst du einen „Nutzungsvertrag“ in dem alles wie in einem Mietvertrag geregelt ist.
Wo kann ich einen Kredit aufnehmen?
Einige der Raumteiler*innen sind für die Bezahlung der Einlage auf einen Kredit angewiesen. Sprich uns bitte persönlich darauf an und wir teilen dir unsere Erfahrungen und Tipps mit.
Ist das Projekt für Familien geeignet?
Ja, wir suchen ganz konkret nach jungen Familien und Alleinerziehenden! Eine Kita sowie eine Schule sind in unmittelbarer Nähe. Supermärkte, Bushaltestellen und ein Bäcker sind ebenfalls fussläufig zu erreichen. Für die Kinder ist ein großer Spielplatz im Garten geplant!
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Ja. Dieser Punkt ist im Nutzungsvertrag deiner Mietwohnung geregelt und wird zur Zeit ausformuliert.
Gibt es Gemeinschaftsanschaffungen?
Wir versuchen Anschaffungen zu bündeln. So wird es neben einem gemeinsamen Waschraum und Werkzeugen auch ein Carsharing-Projekt und ähnliches geben.
Warum gibt es eine Abstimmung über neue Bewohner*innen?
Ein Wohnprojekt steht und fällt mit den Bewohner*innen. Wichtiger als alle anderen Fragen ist uns deshalb die Dynamik der Gruppe. Gemeinsames Entscheiden und Gestalten sehen wir dabei als Basis. Konfliktfähigkeit ist für uns zentral. Gleichzeitig ist uns allen daran gelegen, dass das Zusammenleben möglichst harmonisch verläuft. Das ist der Grund, warum wir nicht willkürlich Interessent*innen ins Projekt aufnehmen, sondern eine gewisse Annäherungszeit verstreichen lassen und uns bewusst für dich entscheiden. Du musst sicher sein, dass du dich in der Gruppe wohlfühlst und du dir ein Leben in Gemeinschaft vorstellen kannst. Umgekehrt wollen auch wir den Eindruck haben, dass du ins Projekt passt.
Kann jemand später ausgeschlossen werden?
Sollte sich im späteren Zusammenleben jemand als untragbar erweisen, wird die dann bestehende Gruppe neu entscheiden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht ohne weiteres möglich, Genossenschaftsmitglieder nachträglich auszuschließen. Wir arbeiten daran, eine entsprechende Regelung in die Genossenschaftssatzung aufzunehmen.
Muss ich als Bewohner*in bei allen Aktivitäten der Gruppe mitmachen?
Es besteht kein Zwang, sich in die Aktivitäten der Bewohnerschaft einzubringen. Wir erwarten jedoch ein Einbringen in Entscheidungsprozesse und eine generelle Offenheit für Mitarbeit und Gemeinschaft. Auch wenn Kontakt kein Muss im Projekt ist – wir wollen nicht nur zusammen wohnen, sondern uns auch begegnen und miteinander wachsen.