Unser Aufnahmeverfahren

Wir leben gemeinsam unter einem Dach, teilen Zeit und Raum, im Idealfall werden wir zusammen alt. Wir wünschen uns bei aller Individualität eine stabile Lebensgemeinschaft. Und damit geht es um viel. Nach welchen Kriterien werden also neue Raumteiler*innen in die Gruppe aufgenommen?

Auch wenn es zur Zeit keine freie Wohnung gibt, sind Interessierte herzlich eingeladen, unser regelmäßig stattfindendes Interessierten-Café zu besuchen. Hier besteht die Möglichkeit, Teile der Bewohnerschaft kennenzulernen, Fragen zu stellen und das Haus zu besichtigen. Besteht danach weiter Interesse, sich der Gruppe anzunähern, bieten öffentliche Veranstaltungen im Haus einen guten Anlass dafür.

Nach dem Prozess der Annäherung kann in einer Wohnsprechstunde geklärt werden, welche Art von Wohnung im Projekt überhaupt in Frage käme und wie die finanziellen Rahmenbedingungen dafür sind. Wird eine passende Wohnung frei, kann der Annäherungsprozess intensiviert werden. Aus der Teilnahme an einer Wohnsprechstunde ergibt sich kein Anspruch auf einen Einzug. Über die Aufnahme neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner entscheidet die gesamte Genossenschaft.

Für uns ist besonders wichtig, dass sich zukünftige Mitbewohner*innen auf Gruppenprozesse einlassen, diese gerne mitgestalten und wir uns miteinander in der Gemeinschaft vorhersehbar wohlfühlen werden.

Bei der Abstimmung über die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Genossenschaft entscheiden wir deshalb nach dem Konsensprinzip. Nach der Abstimmung teilen wir das Ergebnis zeitnah mit. Um den Annäherungsprozess zu gestalten, arbeiten wir mit einem Patensystem.

Du möchtest über das nächste Interessierten-Café informiert werden? Dann schreibe eine Mail oder fülle das Kontaktformular aus.